Oberschule Badenhausen

Thema: Rauchen

Rauchen in der Schulgemeinschaft trotz Aufklärung und Information ist ein grober Verstoß gegen die Regeln des Zusammenlebens und muss offensiv verfolgt und geahndet werden.

Der Umgang mit Verstößen gegen das Rauchverbot an der Oberschule Badenhausen verläuft daher wie folgt:

 

1.   Regelverstoß:

Raucht   ein Schüler / eine Schülerin auf dem Schulgelände, trägt der Klassenlehrer /   die Klassenlehrerin den Vorfall in die Schülerakte ein und führt ein Gespräch   mit dem Schüler / der Schülerin.

Die   Eltern werden schriftlich über den Vorfall informiert, der von den Eltern   bestätigte Brief wird in der Schülerakte abgeheftet.

Der   Schüler / die Schülerin muss sich schriftlich zu den Folgen des Rauchens und   seinem / ihrem Verhalten äußern und Stellung beziehen.

   
2.   Regelverstoß:

Der   Schüler / die Schülerin fertigt sofort einen ausführlichen   Raucherlebenslauf  an und lässt ihn von   den Eltern unterschreiben. Dieser Text wird ebenfalls in der Schülerakte   abgeheftet. Zusätzlich wird der Schüler/ die Schülerin an einem Nachmittag   für zwei Stunden mit gemeinnützigen Aufgaben betraut.

(Aufsicht:   Hausmeister)

   
3.   Regelverstoß

Die   Eltern werden schriftlich informiert, der von den Eltern bestätigte Brief   wird in der Schülerakte abgeheftet.

Der   Schüler / die Schülerin schreibt einen Text über Rauchen und seine Folgen ab.

Er   / sie leistet unter Aufsicht an fünf Nachmittagen je zwei Stunden lang   gemeinnützige Arbeiten für die Schule.

(Aufsicht   s. o.)

   
ab   4. Regelverstoß:

Vorgehen   wie beim 3. Regelverstoß.

Zusätzlich   wird die Klassenkonferenz einberufen, um über weitere Schritte zu beraten.

OBS Badenhausen
Am Johannisborn 16
37539 Bad Grund (Harz)

Tel. 05522 / 312520
Fax 05522 / 3125229

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuell 360 Besucher online

Logo Weltklasse 2019

Logo EDUCATION Y 300

Logo SSD 300

Logo VfLPartnerschule 300

 

Logo Bildungsregion