über die Teilnahme am ev. Religionsunterricht bestimmen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz die Erziehungsberechtigten (§124, Abs. 2, NSchG). Demnach haben Sie bzw. nach der Vollendung des 14. Lebensjahres Ihr Kind (§124, Abs. 2, NSchG) das Recht, Ihr Kind bzw. Ihr Kind sich selbst vom Religionsunterricht abzumelden. Dies geschieht formlos immer zum Halbjahr (Abmeldung bis zum 01.12., Teilnahme ab dem 01.02.) oder zum Schuljahresende (Abmeldung bis zum 01.06., Teilnahme zum neuen Schuljahr) (Erl. v. 10.05.2011). Ihr Kind muss dann jedoch am Werte-und-Normen-Unterricht teilnehmen.
In diesem Zusammenhang weise ich auf Folgendes hin:
Der ev. Religionsunterricht findet – da er die Regel ist und die überwiegende Zahl der Schüler/innen daran teilnehmen – im Klassenverband im Rahmen des normalen Stundenplanes statt.
Der Werte-und-Normen-Unterricht findet aufgrund der geringen Teilnehmerzahl jahrgangsübergreifend (Jg. 5/6, Jg. 7/8, Jg. 9/10) ausschließlich am Donnerstagnachmittag (7./8. Stunde) statt.
Am Werte-und-Normen-Unterricht teilnehmen müssen die Schüler/innen, die sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben - wenn der Religionsunterricht in der Klasse laut Stundenplan stattfindet.
Findet ein Wechsel zum 01.02. statt, wird die Zensur des Faches aus dem 1. Halbjahr auch im Endjahreszeugnis aufgeführt und ist versetzungs-/abschlussrelevant!
Immer zum 01.06. bzw. zum 01.12. fragen die Klassenlehrkräfte die Teilnahme am ev. Religionsunterricht bzw. am Werte-und-Normen-Unterricht ab. Bis dahin haben Sie bzw. Ihr Kind (ab 14 J.) die Möglichkeit, die Teilnahme für das nächste Halbjahr zu wechseln. Sollte bis zum 01.06. bzw. 01.12. kein Antrag bei der Klassenlehrkraft eingegangen sein, nimmt Ihr Kind automatisch an dem Unterricht teil, für den Ihr Kind angemeldet wurde.
Sollte Ihr Kind am Werte-und-Normen-Unterricht teilnehmen, muss es auch am Unterricht teilnehmen, wenn die vorherige 6. Stunde ausfällt. Lediglich bei einem Unterrichtsausfall der Stunden 5 und 6 kann Ihr Kind nach vorheriger Abmeldung bei der Fachlehrkraft am Tag des Unterrichtsausfalls vom Werte-und-Normen-Unterricht fernbleiben.
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie sich gern an das Sekretariat wenden.