Rauchen in der Schulgemeinschaft trotz Aufklärung und Information ist ein grober Verstoß gegen die Regeln des Zusammenlebens und muss offensiv verfolgt und geahndet werden.
Der Umgang mit Verstößen gegen das Rauchverbot an der Oberschule Badenhausen verläuft daher wie folgt:
1. Regelverstoß: |
Raucht ein Schüler / eine Schülerin auf dem Schulgelände, trägt der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin den Vorfall in die Schülerakte ein und führt ein Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin. Die Eltern werden schriftlich über den Vorfall informiert, der von den Eltern bestätigte Brief wird in der Schülerakte abgeheftet. Der Schüler / die Schülerin muss sich schriftlich zu den Folgen des Rauchens und seinem / ihrem Verhalten äußern und Stellung beziehen. |
2. Regelverstoß: |
Der Schüler / die Schülerin fertigt sofort einen ausführlichen Raucherlebenslauf an und lässt ihn von den Eltern unterschreiben. Dieser Text wird ebenfalls in der Schülerakte abgeheftet. Zusätzlich wird der Schüler/ die Schülerin an einem Nachmittag für zwei Stunden mit gemeinnützigen Aufgaben betraut. (Aufsicht: Hausmeister) |
3. Regelverstoß |
Die Eltern werden schriftlich informiert, der von den Eltern bestätigte Brief wird in der Schülerakte abgeheftet. Der Schüler / die Schülerin schreibt einen Text über Rauchen und seine Folgen ab. Er / sie leistet unter Aufsicht an fünf Nachmittagen je zwei Stunden lang gemeinnützige Arbeiten für die Schule. (Aufsicht s. o.) |
ab 4. Regelverstoß: |
Vorgehen wie beim 3. Regelverstoß. Zusätzlich wird die Klassenkonferenz einberufen, um über weitere Schritte zu beraten. |